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DriveUb

Betriebsvereinbarung / Einwilligung zur GPS-Ortung

Muster zur Verwendung durch den Arbeitgeber · Stand: Juli 2026

Hinweis: Dieses Muster stellt der Plattformbetreiber (Zenbai GmbH) als Serviceleistung bereit. Verantwortlich für den Abschluss und die rechtliche Prüfung ist der Arbeitgeber (Kunde). Besteht ein Betriebsrat, ist eine Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG abzuschließen; andernfalls dient das Dokument als individuelle Einwilligungserklärung. Platzhalter in eckigen Klammern sind auszufüllen.

1. Parteien

Zwischen
[Firma des Arbeitgebers], [Anschrift] (nachfolgend „Arbeitgeber")
und dem/der Beschäftigten [Name] bzw. dem Betriebsrat des Arbeitgebers.

2. Zweck der Standorterfassung

Zur Einsatz- und Tourenplanung, zur Sendungsverfolgung sowie zur Sicherheit der Beschäftigten wird während der Arbeitszeit der Standort des vom Beschäftigten genutzten Endgeräts über die Plattform DriveUb erfasst.

3. Umfang und Grenzen

  • Die Erfassung erfolgt ausschließlich während einer aktiv angetretenen Schicht (Ein- bis Ausstempeln).
  • Außerhalb der Arbeitszeit sowie während Pausen findet keine Standorterfassung statt.
  • Es erfolgt keine lückenlose Dauerüberwachung und keine heimliche Ortung.
  • Die Daten werden nicht zur individuellen Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der Beschäftigten verwendet.
  • Der Beschäftigte erkennt den aktiven Tracking-Status in der App.

4. Verarbeitete Daten, Zugriff und Speicherdauer

  • Erfasst werden Standortkoordinaten, Zeitpunkt sowie der Schichtbezug.
  • Zugriff haben ausschließlich berechtigte Disponenten und Administratoren des Arbeitgebers.
  • GPS-Positionsdaten werden nach 90 Tagen automatisch gelöscht.
  • Die Datenverarbeitung durch den Plattformbetreiber erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 DSGVO).

5. Rechtsgrundlage und Freiwilligkeit

Die Verarbeitung stützt sich auf § 26 BDSG (Beschäftigtendatenschutz) sowie – soweit eine Einwilligung erforderlich ist – auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden; dem Beschäftigten entstehen dadurch keine arbeitsrechtlichen Nachteile über die betrieblich notwendigen Folgen hinaus.

6. Rechte der Beschäftigten

Den Beschäftigten stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nach Art. 15–21 DSGVO zu sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

7. Inkrafttreten und Unterschriften

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Ort, Datum · Arbeitgeber

Ort, Datum · Beschäftigte/r bzw. Betriebsrat